AGBs

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Motohub Crew (nachfolgend “Verein”).

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte des Vereins betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die des Vereins angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop des Vereins bestellt oder direkt kauft.

2.1 Mitgliedschaften und VIP-Mitgliedschaften
Der Abschluss einer Mitgliedschaft oder VIP-Mitgliedschaft erfolgt durch Anmeldung über die Website, schriftliche Anmeldung oder ausdrückliche Bestätigung durch den Verein.
Mitgliedschaften sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Mitgliedschaften automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
Der Umfang der Leistungen einer Mitgliedschaft oder VIP-Mitgliedschaft ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Vereins.

Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Preise verstehen sich exklusive Verpackungs- und Versandkosten.
Der Verein behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website des Vereins.
3.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Vereins. Der Verein ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Bezahlung

Der Verein bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, Vorauskasse.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Bietet der Verein auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen den Verein ist nicht zulässig.
Dem Verein steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

Pflichten des Vereins

5.1. Lieferung / Liefertermine
Die Lieferung erfolgt binnen 14 (vierzehn) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde vom Verein binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz des Vereins vereinbart. Der Verein erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es dem Verein frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.
5.2 Versandbedingungen (Merch-Shop)
Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Versandkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen.
Lieferverzögerungen, die nicht vom Verein zu vertreten sind (z.B. durch Logistikpartner), begründen keinen Schadenersatzanspruch.
5.3. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt der Verein ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz des Vereins.
5.4. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
5.5. Gefahrübergang
Mit Übergabe der Ware an den Spediteur geht Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch den Verein erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zustellung von Unterlagen an den Verein.
6.1 Mitwirkungspflichten bei Events und Ausfahrten
Nimmt der Kunde an Veranstaltungen, Ausfahrten, Treffen oder sonstigen Events des Vereins teil, ist er verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der Organisatoren einzuhalten sowie sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Strassenverkehrsvorschriften, zu beachten.
Die Teilnahme an Veranstaltungen, Ausfahrten, Treffen oder sonstigen Events des Vereins ist ausschliesslich volljährigen Personen gestattet.
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflicht- und Unfallversicherung) verantwortlich.
6.2 Anmeldung, Durchführung und Absage von Events / Ausfahrten
Die Anmeldung zu Events, Ausfahrten oder sonstigen Veranstaltungen ist verbindlich.
Der Verein behält sich vor, Veranstaltungen bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder infolge höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben.
Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage durch den Verein vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Abmeldung durch den Teilnehmer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird oder keine anderslautende Regelung kommuniziert wurde.
6.3 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung einer Mitgliedschaft oder VIP-Mitgliedschaft hat schriftlich per E-Mail oder Brief zu erfolgen. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht anteilsmässig zurückerstattet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Umtausch

Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Gewährleistung

Wie im Hauptvertrag vereinbart, wird jegliche Gewährleistung des Vereins ausgeschlossen.
Der Verein gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
8.1. Mängelrüge
Der Kunde hat gelieferte Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Produkte als genehmigt.

Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden dem Verein umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
9.1. Haftung bei Veranstaltungen und Community-Aktivitäten
Der Verein haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen, Ausfahrten oder sonstigen Community-Aktivitäten entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Vereins vorliegt.
Der Verein übernimmt keine Haftung für das Verhalten anderer Teilnehmer.

Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen dem Verein zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde vom Verein explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit dem Verein Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
10.1 Bild- und Videoaufnahmen
Im Rahmen von Veranstaltungen und Events können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Der Kunde erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass solche Aufnahmen für Marketing-, Social-Media- und Werbezwecke des Vereins verwendet werden dürfen.
Widerspricht der Kunde dieser Verwendung ausdrücklich vor Veranstaltungsbeginn schriftlich, wird der Verein die entsprechenden Aufnahmen nach Möglichkeit nicht verwenden.

Datenschutz

Der Verein darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Der Verein ergreift die Massnahmen, die zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch den Verein vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass der Verein auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf der Verein die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Verein jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website (www.motohub-crew.ch) durch den Verein in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die in Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch den Verein, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist der Verein während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann der Verein vom Vertrag zurücktreten. Der Verein hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des Vereins zuständig. Dem Verein steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.